Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

 

In der dynamischen Sphäre der Arbeitnehmerüberlassung fungieren Zeitarbeitsfirmen als wahre Virtuosen des Personals. Sie suchen und selektieren hochqualifizierte Arbeitskräfte aus diversen Fachgebieten - sei es im gewerblichen, technischen oder kaufmännischen Bereich - und überlassen sie geschickt an Unternehmen, um deren spezifische Bedürfnisse zu befriedigen. Dies geschieht für einen festgelegten Zeitraum, der ganz nach den individuellen Anforderungen des Kunden gestaltet wird. Es ist ein anspruchsvoller Tanz, der es ermöglicht, Personalengpässe, saisonale Hochphasen, Urlaubszeiten und Krankheitsfälle geschickt zu überbrücken.

Die finanzielle Seite dieses komplexen Gefüges gleicht einem faszinierenden Puzzle: Der Kunde begleicht lediglich den zuvor vereinbarten Stundenverrechnungssatz für jede geleistete Arbeitsstunde. Dieser Satz beinhaltet sämtliche gesetzlichen Abgaben zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Dabei wird die Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen und der geschickte Umgang mit den Bedarfen an qualifiziertem Personal zu einem wahrhaft fesselnden unternehmerischen Abenteuer.

 

Seit 1998 ist die Firma Baumeister GmbH
mit derzeit einer Niederlassung in Ulm vertreten.
Dies garantiert Kundennähe, kontinuierliche Betreuung und Flexibilität.

Mit über 200, zum großen Teil langjährigen angestellten kaufmännischen, gewerblichen und technischen Mitarbeitern und über 1.800 zufriedenen Kunden zählen wir, aufgrund unserer Kompetenz und Erfahrung, zu den größten und etabliertesten Unternehmen in Ulm im Bereich Personaldienstleistungen.
Ein vertrauensvoller Umgang mit unseren Mitarbeitern ist für uns ebenso selbstverständlich wie die zuverlässige, persönliche und schnelle Betreuung unserer Kunden.


ERLAUBNIS

Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern bedarf der Erlaubnis. Diese wird von dem jeweiligen Landesarbeitsamt erteilt. Man unterscheidet zwischen der befristeten und der unbefristeten Erlaubnis.

Die unbefristete Erlaubnis wird erst nach 3 Jahren, in denen die Arbeitnehmerüberlassung ohne Beanstandung betrieben wurde, durch das Landesarbeitsamt erteilt.
Die Baumeister GmbH Personalmanagement besitzt seit 1998 eine unbefristete Erlaubnis.


Wir sind spezialisiert!


  • Arbeitnehmerüberlassung.
  • Überlassung von Arbeitskräften im gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereich, im Normal- wie auch Schichtbetrieb, ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden. In den einzelnen Niederlassungen werden branchenbezogene Abteilungen von speziell ausgebildeten, langjährig beschäftigten Mitarbeitern geleitet.
  • Wir übernehmen für den Auftraggeber (Kunden) die Vorauswahl und Vermittlung von Mitarbeitern. Für den Bewerber entstehen keine Kosten. Der Kunde stellt das Anforderungsprofil des gewünschten Mitarbeiters, wir übernehmen alle erforderlichen Maßnahmen zur Suche des geeigneten Mitarbeiters (d. h. Inserat, Eignungstest, Vorstellungsgespräch etc.).
  • Outsourcing.
  • Outsourcing ist die Ausgliederung bestimmter Arbeitsbereiche (z. B. Poststelle, Telefonzentrale, Kantine, Küche etc.). Der Kunde stellt Raum, Möbel und Material, wir stellen das Personal und kümmern uns um den reibungslosen Ablauf des ausgegliederten Bereichs.
  • On-Site-Management.
  • Unser Mitarbeiter (Personaldisponent/in) disponiert und betreut beim Kunden vor Ort alle Leiharbeitnehmer (auch die anderer Zeitarbeitsfirmen) und kümmert sich ebenfalls um die kaufmännische Abwicklung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.